Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge, Dienstleistungen oder Bestellungen bei wedding-munich unterliegen den folgenden Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen der Auftragsbestätigung nicht beigefügt werden. Der Vertrag kann durch individuelle Vereinbarungen abweichen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 1 Vertragsabschluss
Jede schriftliche, telefonische oder online gestellte Anfrage stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags und Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Die Buchung von wedding-munich und somit der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Diese wird online übersandt, unterzeichnet und eingescannt zurückgesendet bzw. gefaxt oder bei einer Besprechung vorgelegt und unterzeichnet. Die Angebote auf www.wedding-munich.com sind unverbindlich.

§ 2 Gewährleistung
Ist das Endprodukt beschädigt, bietet wedding-munich Ersatz oder Verbesserung an.

§ 3 Haftungsbeschränkungen
Das Endprodukt wird auf Marken-DVD-Rohlingen ausgeliefert (Verbatim DVD-R). Die Kompatibilität wird geprüft, kann aber nicht auf das Wiedergabegerät des Auftraggebers bezogen werden. Dieses Risiko bleibt beim Kunden. Für evtl. Schäden an Abspielgeräten des Auftraggebers übernimmt wedding-munich keine Haftung. wedding-munich haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Auftragskriterien und Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich (schriftlich) dargestellt wurden. Für digitale und analoge Videomaterialien und Speichermedien, welche wedding-munich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen. wedding-munich haftet nicht bei technischen Störungen (z.B. Kamerastörungen), welche die Dreharbeiten beeinflussen. Schadenersatz leistet wedding-munich nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderung des abgeschlossenen Auftrages. Im Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 4 Informationspflicht Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet wedding-munich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und über etwaige Änderungen während der Produktionszeit zu informieren.

§ 5 Zahlung
Die vereinbarte Summe des Auftrags wird mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bindend. Die erste Zahlung von 50% des Gesamtpreises erfolgt bis 14 Tage vor Beginn der Dreh- oder Fotoarbeiten. Die Restzahlung ist direkt nach Auslieferung des Endprodukts oder bei Übergabe fällig.
Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers gekündigt, so sind folgende Entschädigungen fällig (Fahrtkosten ausgenommen):
bis 10 Wochen vor dem Tag des Auftrags: 10% des Gesamtbetrages
10 - 5 Wochen vor dem Tag des Auftrags: 30% des Gesamtbetrages
5 Wochen – 24 Stunden vor dem Tag des Auftrags: 50% des Gesamtbetrages
weniger als 24 Stunden vor dem Tag des Auftrags: 100% des Gesamtbetrages

§ 6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich wedding-munich vor, eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Ausfall
Kann der Auftrag seitens wedding-munich aufgrund von Krankheit etc. nicht erfüllt werden, bemüht sich wedding-munich um Ersatz. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, wird der Auftrag storniert und die Anzahlung erstattet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatzforderungen.

§ 8 Eigentum
Die Ware und das Endprodukt bleibt bis zur Ablieferung Eigentum von wedding-munich. Nach Beendigung des Auftrags wird dem Auftraggeber das Bildrecht für das Endprodukt übertragen. Eine Übertragung von Urheberrechten ist ausgeschlossen.

§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Diese können durch höhere Gewalt, Ausfall der Rohmaterialien und/oder technische Probleme abweichen und verlängern sich um die jeweilige Dauer des Problems. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung rechtlicher Schritte berechtigt.

§ 10 Rücktrittsvorbehalt
Verändert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich wedding-munich das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten.

§ 11 Verpflichtungen, Rechte Dritter
Bei einer Hochzeit arbeitet wedding-munich ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische bzw. fotografische Dokumentation der Hochzeit und aller dazugehöriger Ereignisse umfasst. Es wird nur für den Auftraggeber gearbeitet und gefilmt bzw. fotografiert. Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, Personenrechte, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen, oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, beispielsweise wenn Gäste oder Personal gefilmt oder fotografiert werden. Soweit wedding-munich wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber wedding-munich von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist wedding-munich nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. wedding-munich haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an wedding-munich gestellten Forderungen bezüglich Rechten Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

§ 12 Nutzung des Materials
wedding-munich behält sich vor, das Material zu Präsentationszwecken zu nutzen. Der Auftraggeber kann diesem widersprechen, aber keinen Schadensersatz fordern. Das Produkt ist vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich.

§ 13 Unterstützung
Sollte wedding-munich jegliche Unterstützung bzw. Informationsweitergabe am Ort und Tag des Auftrags seitens des Auftraggebers fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Materials und der daraus resultierenden Endprodukte.

§ 14 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung, notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstandort ist immer Weilheim i. OB.

§ 16 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Paragraphen oder Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden.

Stand 01.03.2010